Mitspracherechte der Anleger
"Entscheiden Sie mit, welchen Weg wir in der Zukunft beschreiten"
Interpellationsrecht & Aktive Teilnehmen an den Sitzungen der Geschäftsführung
Die Geschäftsführung (Leitungsgremium der Gesellschaft) der Schweitzer & Hirscher Development Association tagt in regelmäßigen Sitzungen. Bei diesen Sitzungen der Geschäftsführung besteht die Möglichkeit für alle Anleger zwei Mal pro Jahr via Zoom unsere Debatten zu verfolgen.
Aktive Teilnahme an der Hauptversammlung
Bei der jährlichen Generalversammlung (Höchstes Gremium der Gesellschaft) werden die wichtigsten Eckpunkte der Gesellschaft festgelegt. - Für nachfolgende Punkte steht Ihnen im Rahmen Ihrer Stimmrechte eine Partizipation zu:

                    § Resolutionsrecht für Zielländer
                    § Vetorecht gegen Zielländer
                    § Resolutionsrecht zu Richtlinien für Projektvergabe
                    § Resolutionsrecht für Projektkategorien
                    § Vetorecht gegen Projektpartner
                    § Erwirkung einer Revisorenbestellung
                    § Einberufung der außerordentlichen Generalversammlung

§ Resolutionsrecht für Zielländer
§ Vetorecht gegen Zielländer
§ Resolutionsrecht zu Richtlinien für Projektvergabe
§ Resolutionsrecht für Projektkategorien
§ Vetorecht gegen Projektpartner
§ Erwirkung einer Revisorenbestellung
§ Einberufung der außerordentlichen Generalversammlung

Allgemeines Resolutionsrecht
Jeder Anleger hat während des gesamten Geschäftsjahres ein allgemeines Resolutionsrecht gegenüber der Geschäftsleitung. Er kann seine eigenen Ideen in die Gesellschaft einbringen. Das Ziel muss hierbei sein, mit aktiven Anlegern als Gemeinschaft die Welt ein Stück neu gestalten zu können und gemeinsam Verantwortung zu übernehmen. Wir erwarten kein blindes Vertrauen unserer Kunden, sondern wollen über Entscheidungs- und Entstehungsprozesse innerhalb des Unternehmens aufklären.
Spezielles Resolutionsrecht
Jeder Anleger hat während des gesamten Geschäftsjahres ein spezielles Resolutionsrecht gegenüber dem Aufsichtsrat. Er kann gegenüber dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates der ersten Kammer seine Bedenken die Geschäftsgebarung der Gesellschaft oder der Geschäftsführung betreffend geltend machen.
Wahl des Aufsichtsrates
Ein Mitglied des Aufsichtsrates der ersten Kammer wird ausschließlich durch die Anleger der Schweitzer & Hirscher Development Association bestimmt. Jeder Anleger kann so an dieser Entscheidung mitwirken.
"Wir laden Sie herzlichst dazu ein, von Ihren Mitspracherechten Gebrauch zu machen. Denn nur gemeinsam können wir unsere Vision vorantreiben und so auf eine verbesserte Zukunft hinarbeiten."
- Gregor Hirscher, Geschäftsführer & CLO